Hinweise zur Brennordnung
16.10.2018
Seit dem 15.10.18 dürfen im Lamdkreis Börde wieder Gartenabfälle verbrannt werden. Diese Aussage ist sicherlich richtig aber es gibt noch einiges mehr zu beachten. Wer gegen gültiges Recht, zum Beispiel die Brennordnung verstößt, riskiert zur Rechenschaft gezogen zu werden. Neben einem Bussgeld können zum Beispiel die Kosten für einen Feuerwehreinsatz fällig werden.
Da es immer wieder Missverständnisse und Halbwahrheiten rund um die Brennordnung gibt, haben wir sie hier noch einmal veröffentlicht.
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