Ausbildung "Pfählungsverletzung"

01.11.2019

Eine Pfählungsverletzung zum Beispiel in Folge eines Arbeitsunfalles ist nicht nur für den Rettungsdienst eine Herausforderung sondern auch für die Feuerwehr. Der Grundsatz: "Der Fremdkörper wird nicht bewegt." ist dabei aber gar nicht so leicht umzusetzen. Am vergangenen Freitag übte die Einsatzabteilung an einfachen Beispielen die Rettung in einem solchen Fall. Zunächst wurde mit je einem ausgesonderten Schuh und Handschuh angenommen, dass jemand sich zum Beispiel mit einer Nagelpistole einen Nagel durch den Fuß oder die Hand geschossen hat. Die besondere Herausforderung lag darin, dass der Fremdkörper mit dem Untergrund darunter verbunden war. Nachdem einige kreative Vorschläge ausprobiert aber im Endeffekt aufgrund der notwendigen Bewegungen verworfen wurden, wurde einfach aus der Metallsäge das Sägeblatt ausgebaut und der Nagel wurde mit dem Sägeblatt schonen durchgesägt. Ganz einfach, ganz schnell und ohne viel Technik. 

Im zweiten Teil galt es eine größere Pfählungsverletzung durch den Rumpf zu bearbeiten. Hierbei war schnell klar, dass wir mit einem Sägeblatt nicht zum Erfolg kommen. Es musste also schweres Gerät (Trennschleifer, hydraulische Schere) eingesetzt werden. Diese Geräte bringen aber Gefahren und Nachteile mit sich, wie zum Beispiel zusätzliche Bewegungen, Last und Wärme - die es zu Bedenken und auszuschalten gilt. 

Ein interessanter Übungsabend.

 

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Ausbildung im IV. Quartal 2019 (01.10.2019)