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Rauchmelder retten Leben

 

 

seit Januar 2016 besteht "Rauchmelderpflicht" in Sachsen-Anhalt

 

In Sachsen-Anhalt besteht für Um- und Neubauten seit dem 17.12.2009 die Pflicht Rauchmelder zu installieren. Für bestehende Wohnungen lief die Übergangsfrist am 31.12.2015 ab. Das heißt seit dem 01.01.2016 müssen Rauchmelder in allen Wohnungen in unserem Bundesland vorhanden sein. Pflicht sind sie in allen Schlafräumen und Kinderzimmern sowie Fluren über die Rettungswege aus Aufenthaltsräumen führen.

 

Verantwortlich für den Einbau und die Betriebsbereitschaft ist der jeweilige Eigentümer.

 

 

Wenn Sie in Ihrer Nachbarschaft das Geräusch eines ausgelösten Rauchmelders hören, zögern Sie bitte nicht. Wählen Sie sofort den Notruf 112 und informieren Sie die Rettungskräfte! Danach versuchen Sie bitte die Nachbarn und weitere Personen zu warnen. Bringen Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr und weisen Sie schließlich die Feuerwehr ein. DANKE!

 

Sie müssen hierbei keine Angst vor möglichen Kosten haben. Sie sind zum Notruf rechtlich verpflichtet (Stichwort: unterlassene Hilfeleistung), sollte es sich im Nachhinein als Fehlauslösung herausstellen, entstehen Ihnen keine Unannehmlichkeiten, da sie zum Zeitpunkt des Wahrnehmens von einer tatsächlichen Gefahr ausgehen mussten!

Sollte es sich nicht um einen Fehlalarm handeln und Sie haben zügig den Notruf gewählt - gelingt es uns mit Ihrer Hilfe hoffentlich Menschen, Tiere und Sachwerte zu schützen!